LUXEMBURG: Die Sozial- und Arbeitsminister der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich in Luxemburg über die seit Jahren umstrittenen Richtlinien zu Arbeitszeit und Leiharbeit geeinigt. Demnach bleibt es grundsätzlich bei einer maximalen durchschnittlichen Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche.
Allerdings sieht der Kompromiss Ausnahmen vor. So bleiben Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden zulässig, wenn der betroffene Arbeitnehmer zustimmt. Über Ausnahmeregelungen sind in einzelnen Branchen bis zu 65 Stunden erlaubt. Bislang lag die Höchstgrenze bei 78 Stunden. Vereinbart wurde zudem, Zeitarbeiter Festangestellten im selben Betrieb weitgehend rechtlich gleichzustellen. Für Deutschland wird sich nach Angaben von Bundesarbeitsminister EU-Staaten legen Streit um Arbeitszeiten bei ...
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(Deutsche Welle)
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