KARLSRUHE: Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Verhandlung über das umstrittene Rauchverbot in Gaststätten begonnen.
Zwei Kneipenwirte und der Besitzer einer Diskothek hatten gegen die entsprechenden Landesregelungen geklagt. Wegen deutlicher Umsatzeinbußen sehen sie ihre Existenz bedroht und fordern Ausnahmereglungen für Lokale mit nur einem Raum. Anders als in größeren Restaurants gebe es für Eckkneipen keine Möglichkeit, separate Raucherräume einzurichten. Ein Urteil wird für August erwartet.
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