KARLSRUHE: Das Wahlsystem für den Deutschen Bundestag muss korrigiert werden.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Berechnung der Sitzverteilung bei Überhangmandaten gegen das Grundgesetz. Die nächste Bundestagswahl im Herbst kommenden Jahres darf noch nach dem bisherigen System erfolgen. Eine Neuregelung muss bis Mitte 2011 geschaffen werden. Die bisherige Berechnung kann dazu führen, dass eine Partei wegen der Überhangmandate mit weniger Zweitstimmen mehr Sitze im Parlament erhält. Dies war bei der Nachwahl 2005 in einem Dresdner Bundestagswahlkreis der Fall. Zwei Bürger hatten deshalb in Karlsruhe geklagt.
(Deutsche Reformkommunisten gewinnen Wahl in Mongolei ...
Gericht: Referendarinnen dürfen Kopftuch tragen ...
Deutsche-Welle-Forum zu Medien in Konfliktsituationen ...
Neuer Inflationsrekord in Simbabwe ...
UN-Chef Ban will Simbabwe thematisieren ... Welle)
more info >>
<< Back
